Wohnhaus Hebborner Hof 1

Teil A: Baudenkmal
Hebborn
Denkmalnummer
A0054
Baujahr
Ende 17.Jahrhundert
Adresse
51467 Bergisch Gladbach, Hebborner Hof 1
Objektbeschreibung
Vom ehemaligen " Hebborner Hof " hat sich noch das Wohnhaus erhalten. Es handelt sich um ein West-Ost ausgerichtetes und über einem quadtratischen Grundriss angelegtes zweigeschossiges Fachwerkgebäude, welches mit einem sehr steilen Satteldach abgedeckt ist. Das Gefüge ist mehrfach verändert worden. Die Hof-bzw. Erschliessungsseite zeigt im Erdgeschoss eine sog. " Versteinerung ". Das Obergeschoss ist noch in Fachwerk, die engen Ständerstellungen bewirken hochrechteckig ausgebildete Gefache, während eine doppelte Riegelkette eine horizontale Gefügestruktur vermittelt. Die Befensterung ist noch an alter Stelle, aber zwischenzeitlich modernisiert worden. Entlang der Traufe bzw. am Kopf der Ständer lassen sich noch die Ankerbalken der jeweiligen Gebinde lokalisieren. Die zur Strasse zugewandte Giebelseite ist in Mauerwerk ausgeführt und verputzt. Die dortige Befensterung jeweils mit Schlagläden versehen. Über der Giebelseite ist ein mit Schieferplatten eingedeckter kleiner Dachreiter angeordnet. Die Gartenseite ist noch villständig in der Fachwerkbauweise vorzufinden. Allerdings lassen sich sowohl anhand der Fachwerstruktur als auch der Befensterung die zu unterschiedlichen Zeiten durchgeführten Eingriffe in die Bausubstanz lokalisieren.
Literatur
Baudenkmäler in Bergisch Gladbach, Michael Werling, Stadt Bergisch Gladbach, BGV RHEIN BERG.
Eintragung in Denkmalliste
18.10.1983
Koordinaten
7.131334 51.008235

Geschichte

Hebborn bestand noch im 19. Jahrhundert aus drei Siedlungskomplexen, nämlich den Weilern Ober-und Unterhebborn sowie den Hebborner Hof. Letzterer ist als die ursprüngliche hochmittelalterliche Siedlungsgründung zu betrachten, die von den Grafen zu Berg initiiert worden sein dürfte. Eine Erste Urkundliche Erwähnung ist für 1280 in Form von “ Hadeburne “ belegt (Eßer/Schulte 2015, S. 60 ff). Der „Hebborner Fronhof “ besass ein Hofgericht , das für Oberpaffrath und die Honschaft Combüchen zuständig war. Ein zweites Hofgericht war am Fronhof in Paffrath angesiedelt und bestand für Unterpaffrath ( vgl. Hebborn 1987. S. 24 ). Gerichtsherr und Eigentümer der Ansiedlung waren die Grafen von Berg gewesen. jedoch dürfte der Hof schon 1280 verpachtet gewesen sein. ( Brendler 2006, S. 111 ff. ).

Nach der Niederlage Napoleons und der Übernahme des Grossherzogtums Berg durch Preussen im Jahre 1815 blieb der Hof noch Jahrzehnte Domanialhof. Das Königliche Rentamt in Bensberg, mit dem übernommenen Pächter unzufrieden, vergab 1824 den Hof an Jakob Kierdorf als neuen Pächter. 1841 konnte Landgerichtsrat Johann Anton Lautz aus Köln das Anwesen erwerben, liess Kierdorf als Pächter aber weiter auf dem Hof wirtschaften. Danach übernahm als Pächter Peter Horrix ( ab 1867 ) und Wilhelm Krämer ( ab 1869 ) den Hof. Letzterer baute diesen zu einer Musterwirtschaft aus. Nach dessen Tod im Jahre 1885 führte über drei Jahrzehnte hindurch seine Witwe den Hof. ebenso gewissenhaft. Sie starb 1922 in Hebborn, hatte aber schon 1914 einen neuen Pächter namens Johann Pütz aus Bechen auf dem Hebborner Hof platz gemacht. ( Heider/Lückerath 2008, S. 42 ff. ).Heute wird die Anlage von der Familie Lautz geführt, die aus dem landwirtschaftlich geprägten Unternehmen einen Pferdebetrieb einschliesslich einer grossen Reitanlage entwickelt haben.

Bearbeitet:: Dietmar Weiß