Die Kapelle auf Gross- Steinhaus
Am 9.November 1733 fordert die kurfürstliche Regierung den Schultheiss zu Porz auf, die Angelegenheit des Ankaufs der Erbschaft Steinhaus durch die Augustinereremiten in Köln zu beschleunigen. Nach einer von Prior Adam Schmitz durch Unterschrift bestätigten „ Deskription und Spezifikation“ des dem Kapitel von St. Severin in Köln lehnrührigen Gutes „ Zum Steinhausen“ vom 27. November 1755 umfasste es: 1. Haus, Hof und Garten in der Grösse von 1,50 Mo; 2. an Ackerland 49,66 Mo; 3. an Wiesen 10,50 Mo; 4. an Büschen 501,50 Mo. Der Kaufpreis belief sich auf 282 Goldgulden
In einem Bericht Pastor Körners an die kurförstliche Behörde vom Jahre 1804 heisst es: „ merke anbei, dass hier in der Pfarr auch eine Kapelle seye, worin selten ein hl. meess gelesen wird, weil dabei kein Geistlicher ist“. Ergänzend fügt er hinzu, dass die Kapelle „ Zum Steinhaus“ mit zwei dazu gehörigen Landhäusern ( cum adiacentibus duabus Villis ) den Augustinern in Köln gehöre. Mit der Aufhebung des Augustinerklosters wurde Steinhaus weltlicher Besitz. Am 12. März 1816 erklärt Wilhelm Löhe, dass im zwei der Pfarrkirche zu Bensberg gehörige „ geschnitzte Bilder Vorstellend den h. Hubert und Walburgis“ durch Pastor Dolf für „ seine Kapelle zum Grossen Steinhaus“ übermacht wurden unter der Bedingung , selbige auf Verlangen der Pfarrkirche zurück zugeben. Wollte man der offenbar durch die Kriege heimgesuchten Kapelle durch eine neue Ausschmückung wieder Beter gewinnen? Sie scheint aber dann doch für die Öffentlichkeit stark in Vergessenheit geraten zu sein. Als 1823 eine „ an dem Unterförster Etablissement zu Grosssteinhaus in der Rentei Bensberg“ befindlichen Scheune einzufallen drohte, wollte die Regierung diese abreissen lassen und ein „ anderweitiges Gebäude“ errichten. Zur Ersparung von Kosten sollte das Material der „ ganz in der Nähe gelegenen längst gänzlich nutzlos gewordenen Kapelle“ bei dem Bau Verwendung finden. Die Regierung ersuchte die erzbischöfliche Behörde „ ihr etwaiges Interesse an der Kapelle zu wahren und diese „selbst einzurichten“ oder sich mit dem Abbruch einverstanden zu erklären.
Am 20. Januar 1824 antwortete die geistliche Behörde der Regierung, dass der Abtragung der Kapelle, da sie wirklich nicht mehr zum öffentlichen Gottesdienst gebraucht werde, seitens des Ordinariates nichts mehr im Wege stehe. Dem Pastor von Bensberg sei die Vollmacht und der Auftrag gegeben worden, das zur Zerstörung des Altars Notwendige „ nach der Vorschrift der Kirchenordnung „ zu besorgen. Das Inventar, insbesondere die Glocke, soll der Kirche zu Bensberg überwiesen werden. So war das Schicksal des Kirchleins im stillen Forst entschieden.
Heute ist Gross-Steinhaus staatliches Forsthaus.
Bearbeitet: Dietmar Weiß