Fachwerkhof Büchel 18

Teil A: Baudenkmal
Herrenstrunden
Denkmalnummer
A0126
Baujahr
nicht bekannt
Adresse
51426 Bergisch Gladbach, Büchel 18
Objektbeschreibung
Am Ende der Erschliessungsstrasse " Büchel " liegt der " Bücheler Hof ". Zunächst handelte es sich lediglich um ein Wohnstallhaus, das später zu einer offenen Hofanlage erweitert wurde. Das zweigeschossige Fachwerkgebäude ist zu einer vorgelagerten Platzfläche traufständig ausgerichtet und heute mit einem Satteldach abgedeckt. Die Baugeschichte dieses Fachwerkhauses erweist sich als relativ kompliziert und kann, da eine detaillierte Bauanalyse noch aussteht, hier nur versuchsweise nachvollzogen werden. Der südöstliche ( rechte ) Teil des Baukörpers ist der ältere und dürfte um 1600 entstanden sein. Es handelt sich um einen zweigeschossigen Ständerbau, der über einem niedrigen und heute verputzten Bruchsteinsockel aufgeschlagen wurde. Die Ständer sind in halbwegs regelmässigen, dichten Abständen in Schwelle und Rähm verzapft. Auf der Erschliessungsseite sichert eine durch beide Geschosse geführte Schwertung die Aussteifung. In jedem Geschoss bildet jeweils eine Riegelkette eine zusätzlich Horizontale aus. Der nordwestliche Teil des Baukörpers ist rein gefügekundlich betrachtet jünger zu bewerten. Hier laufen nur noch die Eckständer durch, während die mit relativ grossem Abstand gesetzten Feldständer nur Geschosshöhe erreichen. Die Aussteifung wird über geschosshohe Streben hergestellt. Die Fenster sitzen grossteils noch an originaler Stelle. Auf der nördlichen Traufseite sind in unserer Zeit Anbauten angefügt worden. Dies trifft auch für die beiden Giebelseiten zu, sodass das Fachwerkgefüge in diesen Bereichen zumindest derzeit nicht zugänglich ist.
Literatur
Baudenkmäler in Bergisch Gladbach, Michael Werling, Stadt Bergisch Gladbach, BGV RHEIN BERG.
Eintragung in Denkmalliste
07.07.1986
Koordinaten
7.174877 51.009775

Geschichte

Nördlich von Herrenstrunden liegt der Weiler Büchel, der auf den “ Bücheler Hof “ zurückzuführen ist. Diese Hofstelle ist vermutlich schon in der fränkischen Rodungszeit angelegt worden. Als der Johanniterorden 1224 die Eigenkirche zu Herkenrath von “ Dieterichus de Dorndorf “ als Stiftung entgegennehmen konnte, war der Prior “ Albert de Büchel “ wahrscheinlich schon in Besitz des Bücheler Hofes gewesen ( Eßer/Schulte 2015, S. 226f. ). 1666 wurde der Hof bereits unter der heutigen Bezeichnung “ Büchel “ urkundlich erwähnt. Das Lagerbuch ( Besitz- und Einnahmenverzeichnis ) der Kommende Herrenstrunden von 1732 gab den Grundbesitz des Bücheler Hofes mit insgesamt 127,5 Morgen an, wovon ca. 8 Morgen auf den Hof, 71 Morgen auf Wiesen und Ackerland und ca. 48 Morgen auf Waldbesitz entfielen. Weitere urkundliche Nachweise zum Bücheler Hof sind überliefert.

Bearbeitet: Dietmar Weiß