Nördlich von Herrenstrunden liegt der Weiler Büchel, der auf den “ Bücheler Hof “ zurückzuführen ist. Diese Hofstelle ist vermutlich schon in der fränkischen Rodungszeit angelegt worden. Als der Johanniterorden 1224 die Eigenkirche zu Herkenrath von “ Dieterichus de Dorndorf “ als Stiftung entgegennehmen konnte, war der Prior “ Albert de Büchel “ wahrscheinlich schon in Besitz des Bücheler Hofes gewesen ( Eßer/Schulte 2015, S. 226f. ). 1666 wurde der Hof bereits unter der heutigen Bezeichnung “ Büchel “ urkundlich erwähnt. Das Lagerbuch ( Besitz- und Einnahmenverzeichnis ) der Kommende Herrenstrunden von 1732 gab den Grundbesitz des Bücheler Hofes mit insgesamt 127,5 Morgen an, wovon ca. 8 Morgen auf den Hof, 71 Morgen auf Wiesen und Ackerland und ca. 48 Morgen auf Waldbesitz entfielen. Weitere urkundliche Nachweise zum Bücheler Hof sind überliefert.
Bearbeitet: Dietmar Weiß