Fachwerkhaus, ehemalige Hover Mühle

Teil A: Baudenkmal
Schildgen
Denkmalnummer
A0024
Baujahr
1.Hälfte 19.Jh.
Adresse
51467 Bergisch Gladbach, Altenberger-Dom-Str.275
Objektbeschreibung
Entlang des Zufahrtsweges von der Altenburger-Dom-Strasse zum Hover Hof ist gleich rechter Hand die Hovermühle zu lokalisieren, die in ihrer heutigen Ausformung wohl erst in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts entstanden ist. Es handelt sich eigentlich um zwei Gebäude, die zweigeschossig angelegt und in der Fachwerk-Ständerbauweise errichtet wurden. Der traufständig zur Altenberger-Dom-Strasse ausgerichtete Baukörper ist - zumindest einhüftig - mit einem Krüppelwalmdach abgedeckt. Die Eckständer sind je Geschoss durch leicht gekrümmte Fussstreben ausgesteift. Doppelte Riegelketten gliedern die beiden Stockwerke in der Horizontalen. In späterer Zeit sind einige Fensteröffnungen verbreitert und dadurch zusätzliche Sturzriegel in das Gefüge integriert worden. Der noch freistehende Ostgiebel ist vollständig mit Schieferplatten verkleidet. Die Gaube einschliesslich der Dachflächenfenster stammt ebenfalls aus späterer Zeit.
Literatur
Baudenkmäler in Bergisch Gladbach, Michael Werling, Stadt Bergisch Gladbach, BGV RHEIN BERG.
Eintragung in Denkmalliste
15.07.1982
Koordinaten
7.09212 51.023886

Geschichte

Aus den historischen Überlieferungen lässt sich neben dem Hoverhof auch die dazugehörige Hovermühle bis in das 13. Jahrhundert zurückverfolgen. So kaufte 1278 der Graf non Berg den Rittersitz Scharrenberg einschliesslich der dortigen Mühle, weshalb sie auch als “ Scharrenberg-Mühle “ bezeichnet wird. Es wird vermutet, dass dieser Rittersitz sich ehemals an der Stelle des heutigen Hover Hof befunden hat ( Nuding 1988,Abb. 55 ).

Als Eugen Schmitt den Hover Hof erwarb ( vgl. dort ), nutzte er die dazugehörige Mühle noch als Mahl-und Sägemühle. Bis 1935 ist die Mühle noch in Betrieb gewesen. Gespeisst wurde sie durch das Gewässer der Dhünn, die auch das Wasser für die im Umfeld liegenden Fischteiche spendete. Diese sind einschliesslich der Ober-und Untergräben 2007 als Bodendenkmäler ausgewiesen worden.

Um 1850 muss der Betrieb so umfangreich gewesen sein, dass unweit der Hovermühle um 1850 noch eine zweite Mühle, die sog. “ Neumühle “ als Entlastungsmühle errichtet wurde. Diese ist nach den Ersten Weltkrieg untergegangen ( Nicke 1998, S. 221 ).

Bearbeitet: Dietmar Weiß