Betrachtet man die von – Müffling – Karte ( 1824 ) bzw. das Preussische Urkataster ( 1827 ), lässt sich an der Einmündung der heutigen Strasse Schneppruthe in die Handstrasse das Ackergut “ Schneppruth “ lokalisieren. Diese Siedlungsstellung war eine mittelalterliche Hofgründung, die erstmals 1449 als “ Sneprode “ urkundlich Erwähnung gefunden hat. ( Eßer/Schulte 2015, S. 106 ). Das Anwesen lag damit relativ weit entfernt vom eigentliche Kernbereich von Hand der entlang der heutigen Handstrasse lag, die sich in ihrem Verlauf weitgehend mit dem historischen Verkehrsweg nach Wipperfürth deckt und den das Urkataster als “ Strasse von Mühlheim nach Wipperfürth “ verzeichnet.
Das Hofgut “ Schneppruthe “ befand sich also in Alleinlage. Und da es in Hand weder eine Kirche noch einen Adelssitz gab, sind auch die Hinweise bzw. urkundlichen Belege auf das Leben der Bewohner und speziell auf dieses Ackergut spärlich ( Rosenbach 1993, S. 75 ).
Da die Bausubstanz auf dem heutigen Anwesen aufgrund seines Fachwerkgefüges in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts errichtet wurde, gab es zumindest einen Vorgängerbau, der aber ebenfalls nicht grösser oder bedeutender gewesen sein dürfte. Interessant wäre zu erfahren, inwieweit das Ackergut in der Handener Landwehr , dem sog. “ Grengel “ mit eingebunden war. Diese Einhegung von Siedlungsgebieten war schon im Mittelalter üblich gewesen, um das Territorium gegen Übergriffe von Nachbarn oder Feinden zu schützen und den Rechtsbezirk abzugrenzen.
Bearbeitet: Dietmar Weiß