Fachwerkgebäude Halfen Dombach 1

Teil A: Baudenkmal
Sand
Denkmalnummer
A0075
Baujahr
Mitte 18. Jahrhundert
Adresse
Halfen Dombach 1, 51465 Bergisch Gladbach
Literatur
Baudenkmäler in Bergisch Gladbach, Michael Werling, Stadt Bergisch Gladbach, BGV Rhein Berg.
Eintragung in Denkmalliste
27.03.1985
Koordinaten
7.165488 50.992017

Beschreibung

Zum ehemaligen Rittergut Dombach gehörte auch die Hofstelle Halfen Dombach. Beide bildeten eine Siedlungseinheit, die bis in das Mittelalter zurückreicht. Die Hofstelle besteht heute noch aus einem Wohnhaus und einer Scheune. Das Wohnhaus gliedert sich wiederum in zwei Baukörper. Der Hauptbaukörper ist als zweigeschossiger Fachwerkbau um die Mitte des 18. Jahrhunderts über einen rechteckigen Grundriss entwickelt und mit einem Satteldach abgedeckt worden. Das Gefüge ist noch in der alten Ständerbauweise aufgezimmert. Die ursprünglich relativ kleinen Wandöffnungen sind zum Teil schon durch moderne Fenster ersetzt worden.

Auf der zur Zuwegung “ Häuser Dombach “ orientierten Giebelfassade lassen sich, neben einem verzierten Kopfrähm, Gefügestörungen feststellen, die auf spätere Umbauten hienweisen. Der auf der nördlichen Giebelseite angefügte eingeschossige Anbau ist mit einem Schleppdach abgedeckt und war früher wohl als Brennerei genutzt worden.

Bei der Scheune handelt es sich um einen langgezogenen Ost-West-orientierten Fachwerkbau, der über die Zeiten mehrere An-und Umbauten erfahren hat. Das Fachwerkgefüge ist zum Teil auf einem Natursteinsockel aufgezimmert. Der westliche Teil des Speichergebäudes ist mit Brettern vollständig verkleidet.

Geschichte

Der Begriff “ Halfen Dombach “ drückt noch die Art der Pacht aus, die ehemals zur Anwendung kam. Ein Halfmann oder Half-oder Halbwinnr ist bzw. war ein Pächter gewesen, der einen bestimmten Anteil, zumeist die Hälfte seines Ertrages an den Grundherrn abzugeben hatte. Entweder war ein ganzes Gut mit allem Zubehör verpachtet oder nur einzelne Ackerflächen. Die wirtschaftlichen Erträge sind in der Regel, statt eines vereinbarten Geldzinses, in Form eines entsprechenden Naturalertrages dem Verpächter zugeflossen. Halbwinner, also Pächter von Hoflagen, gehörten in der Regel der Oberschicht einer Ortslage wie Sand an und konnten sich mitunter auch steinere Grabkreuze leisten, während sich die einfacheren Leute dort mit einem Holzkreuz begnügen mussten.

Bearbeitet: Dietmar Weiß