Unmittelbar westlich von Asselborn ist der Bücheler Hof zu finden, der zu den ältesten Siedlungsplätzen von Bergisch Gladbach gezählt werden darf. Seine Gründung fällt in die Zeit der fränkischen Rodungsperiode ( 9/10 Jh. ). 1224 hat der Kölner Erzbischof Engelbert von Berg ( 1185/86-1225 ) den Büchelter Hof der Johannider – Kommende in Burg zugeeignet. Wie dieser Besitz dann an die Kommende Herrenstrunden übergegangen ist, ist unklar. Der Hof diente zugleich aber auch zum Unterhalt des Herkenrather Pfarrers. Im 16. Jahrhundert kam es zwischen der Pfarre Herkenrath und dem Orden zu Differenzen über die Besitzrechte des Hofs. Der Streit wurde bis vor den Herzog Johann von Kleve, Jülich und Berg in Düsseldorf als die höchste richterliche Instanz getragen. In dessen Auftrag fällte der Amtsmann von Porz Goddert von Wylich , zu dessen Gebiet Herkenrath der weltlichen Gerichtsbarkeit gehörte, den Schiedsspruch dahingehend, dass der Bücheler Hof, der damals einen Grundbesitz von 336 Morgen umfasste, ausschluiesslich der Versorgung des Pfarrers diene und nicht mehr zum Ordenseigentum zu zählen sei. Allerdings sollte als Pfarrer fortan ein Johaniter- Ordensherr eingesetzt werden, wodurch das alte Recht des Ordens in gewisser Weise bewahrt blieb. Diese Übereinkunft wurde aber nie wirklich akzeptiert, weshalb der Prozess wieder aufgenommen und 1730 zu einem endgültigen Abschluss gebracht wurde. Der Büchelter Hof fiel daraufhin wieder an die Kommende Herrenstrunden zurück. Nach der Aufhebung der Komturei ( 1806 ) überliess der preusische Staat den Büchelter Hof der Pfarre Herkenrath, in deren Besitz er heute noch ist. ( Jux 1956, S. 50ff. bzw. Koll/Liedke/Wenzel1989. S.51 ff.).
Bearbeitet: Dietmar Weiß