Fachwerkgebäude Am Büchelter Hof

Teil A: Baudenkmal
Asselborn
Denkmalnummer
A0101
Adresse
51429 Bergisch Gladbach, Am Büchelter Hof 1
Objektbeschreibung
Das annähernd Ost-West ausgerichtete und über einem rechteckigen Grundriss angelegte zweigeschossige Fachwerkgebäude ist mit einem Satteldach abgedeckt. Die Bauform, die zumindest auf der Südseite von aussen keinerlei Neuerungen aufzeigt, entspricht dem typischen Baustil der Zeit um 1800 im Bergischen Land. In dieser Phase prägte auch eine mittige Erschliessung , wie dies anhand der zum Hof hin orientierten Traufseite zu erkennen ist, das Gesicht des Hauses. Der fast symmmetrische Grundrissaufbau spiegelt sich ebenso im äusseren des in der Stockwerksbauweise errichteten Fachwerkgefüges wider. Die gedoppelten Horizontalhölzer mit den dazwischenliegenden Deckenbalkenköpfen sind vermutlich umlaufend angeordnet. Der Nachweis kann allerdings momentan nicht geführt werden, da der Westgiebel verschiefert und der Ostgiebel verbaut ist. Die Eckständer sind stockwerksweise abgezimmert. Auch die nur einfache Riegelkette pro Geschoss ist ein Charakteristikum, das in der Regel nur bis in das frühe 19. Jahrhundert auftritt. Streben in den Eckgefachen sorgen u.a. für die notwendige Aussteifung. Die Fensteröffnungen werden von Feldständer gerahmt. Der Sturz wird vom Rähm gebildet, während an der einfachen Riegelkette nach unten versetzte Brüstungsriegel die Funktion der Sohlbank übernehmen. Die nach Norden hin orientierte Traufseite zeigt schon andand der recht unterschiedlich gesetzten Fassadenöffnungen, dass in späterer Zeit Veränderungen vorgenommen wurden.
Literatur
Baudenkmäler in Bergisch Gladbach, Michael Werling, Stadt Bergisch Gladbach, BGV RHEIN BERG.
Eintragung in Denkmalliste
31.05.1985
Koordinaten
7.189817 50.998559

Geschichte

Unmittelbar westlich von Asselborn ist der Bücheler Hof zu finden, der zu den ältesten Siedlungsplätzen von Bergisch Gladbach gezählt werden darf. Seine Gründung fällt in die Zeit der fränkischen Rodungsperiode ( 9/10 Jh. ). 1224 hat der Kölner Erzbischof Engelbert von Berg ( 1185/86-1225 ) den Büchelter Hof der Johannider – Kommende in Burg zugeeignet. Wie dieser Besitz dann an die Kommende Herrenstrunden übergegangen ist, ist unklar. Der Hof diente zugleich aber auch zum Unterhalt des Herkenrather Pfarrers. Im 16. Jahrhundert kam es zwischen der Pfarre Herkenrath und dem Orden zu Differenzen über die Besitzrechte des Hofs. Der Streit wurde bis vor den Herzog Johann von Kleve, Jülich und Berg in Düsseldorf als die höchste richterliche Instanz getragen. In dessen Auftrag fällte der Amtsmann von Porz Goddert von Wylich , zu dessen Gebiet Herkenrath der weltlichen Gerichtsbarkeit gehörte, den Schiedsspruch dahingehend, dass der Bücheler Hof, der damals einen Grundbesitz von 336 Morgen umfasste, ausschluiesslich der Versorgung des Pfarrers diene und nicht mehr zum Ordenseigentum zu zählen sei. Allerdings sollte als Pfarrer fortan ein Johaniter- Ordensherr eingesetzt werden, wodurch das alte Recht des Ordens in gewisser Weise bewahrt blieb. Diese Übereinkunft wurde aber nie wirklich akzeptiert, weshalb der Prozess wieder aufgenommen und 1730 zu einem endgültigen Abschluss gebracht wurde. Der Büchelter Hof fiel daraufhin wieder an die Kommende Herrenstrunden zurück. Nach der Aufhebung der Komturei ( 1806 ) überliess der preusische Staat den Büchelter Hof der Pfarre Herkenrath, in deren Besitz er heute noch ist. ( Jux 1956, S. 50ff. bzw. Koll/Liedke/Wenzel1989. S.51 ff.).

Bearbeitet: Dietmar Weiß