Der Schutzumfang des Denkmals beinhaltet die ehemalige Villa Bopp, die Grünfläche mit Baumbestand, sowie die hohe Umfassungsmauer aus Bruchstein. Kein Bestandteil des Denkmals ist die im Jahr 1952 errichtete Garage. Die ehemalige Villa Bopp wurde 1899 durch den aus Memmingen stammenden Architekten Ludwig Bopp entworfen und errichtet. Sie ist das erste Wohnhaus, das Bopp für sich selbst entwarf.
Bearbeitet: Dietmar Weiß